Häufige Fragen zu unseren Einsätzen

Die Angebote sind für wen? 

Einzelpersonen, Familien, Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuungen, Wohnstätten, Seniorenheime u.a. sind 
besonders angesprochen.


Einzelförderung und die Arbeit in Gruppen ist möglich. 

Für fast jede Altersgruppe geeignet.

Ausschlusskriterium für unseren Einsatz ist eine Hundehaarallergie, denn ein Retriever, der nicht haart, ist kein Retriever....

Die Angebote finden wo statt?

Wir arbeiten mobil und kommen gern in Ihre Einrichtung. 

Die Angebote für Einzelpersonen und Familien können bei uns vor Ort stattfinden, ein geschlossenes Grundstück und eine Räumlichkeit für Regentage warten auf Sie.

Die Aktivitäten können nach Absprache sowohl drinnen als auch draußen stattfinden.

Je nach Angebot geht es auch direkt ab in den Wald...

Welches Angebot passt zu mir?

In einem kostenfreien Beratungsgespräch lernen wir uns kennen und  stimmen gemeinsam die Inhalte auf die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen der TeilnehmerInnen ab und legen die Schwerpunkte fest.

Sie erhalten von mir vor Beginn des Kurses ein individuelles Angebot 
(Inhalt / Umfang / Preis). 

Auch Kombinationen der Schwerpunkte sind durch die individuelle Konzepterstellung möglich.

Die Angebote finden in welcher Form statt?

Einzelförderung, 
aber auch die Arbeit in Kleingruppen (bis 5 Personen) ist möglich.

Bei Pfotensicher XXL ist die Gruppe größer (bis 10 Personen).

Das Zeitfenster für eine Einheit sind 60 Minuten. 

Der Zeitumfang des Vortrag beträgt ca. 90 Minuten.

Um  nachhaltige Ergebnisse zu erzielen, bietet sich die Durchführung von mindestens 3-4 Terminen an.

Welche Vorkenntnisse sind erforderlich?

Vorkenntnisse, Erfahrungen mit Hunden sind nicht von Nöten. 
Inhalt jedes Angebots ist der respektvolle, sichere Umgang mit Hund.

Grundsätztlich arbeiten wir nur mit Teilnehmer:innen zusammen, die mit den Hunden zusammen arbeiten möchten, denn der freie Wille und das Einverständnis, sich auf etwas Neues einzulassen, ist einer der Grundpfeiler für das Gelingen der Tiergestützen Interventionen. 


 Was zeichnet mich aus?

Neben meiner fachlichen Qualifikation, meinem breiten Wissen und meiner Lebenserfahrung zeichnet mich mein herzlicher Umgang mit Mensch und Tier aus. Geduld, Wertschätzung, Flexibilität und Hilfestellung an dem Punkt, an dem mein Gegenüber sie nötig hat, sind feste Eckpfeiler meines Arbeitsstils.

Ich bin klar, konsequent, setze Grenzen und respektiere die der anderen. Empathie ist kein Fremdwort für mich.

Wer eine souveräne, verlässliche und freundliche Ansprechpartnerin im Rahmen der tiergestützten Pädagogik und Therapie und im Umgang mit Hunden braucht, ist bei mir an der richtigen Adresse.

Allgemeines

PFOTENFREU(N)DE  
Die JuHu-Bande

arbeiten mit Erlaubnis nach §11 des Veterinäramtes der Stadt Dortmund. 

Dies beinhaltet nach Prüfung der Sachkunde / Eignung / Ausbildung, auch zukünfig regelmäßige Gesundheitsnachweise, Nachweise der Abwesenheit von Endo- und Ektoparasiten der Hunde und die regelmäßige Pflicht durch Fortbildung und Dokumentation meinerseits.

Selbstverständlich verfüge ich über ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge. 

Es besteht zudem eine Berufs- Haftpflichtversicherung. 

Damit neben den tiergestützten Einsätzen für die Hunde noch genug Zeit bleibt ihrem Hauptjob als Familienhunde nachzukommen, die Kumpels zu treffen und einfach mal die Hundeseele baumeln zu lassen...übernehmen wir maximal 3 Einsätze in der Woche, die den Zeitraum von einer Zeitstunde nicht überschreiten.
Insbesondere im Hinblick auf die freiwillige Kooperation der Hunde während der Einsätze ist besondere Umsicht geboten.
Wir arbeiten als Team, es besteht eine verlässliche, vertrauensvolle Bindung zwischen uns. 
Die Hunde verlassen sich darauf, dass ich nichts von ihnen verlange, was ihnen nicht geheuer ist, sie nicht einordnen können oder noch nicht kennen.
Dies dient zum einem dem Tierwohl, aber beinhaltet auch einen Sicherheitsaspekt und Unfallschutz für alle Beteiligten.
Die zu übernehmenden Aufgaben orientieren sich an den Stärken, Vorlieben und Neigungen von Hugo und Pepe.


Tierschutzgesetz 

§1: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§2: Grundsätzlich sind nur Tiere für den sozialen Einsatz geeignet, die artgemäß gehalten, genährt, gepflegt, bewegt
und tiergerecht eingesetzt werden.

§11: Das gewerbsmäßige Halten von Tieren zu tiergestützten Interventionen bedarf der behördlichen Erlaubnis. 
Der Verantwortliche- in der Regel der Tierhalter- muss daher vor Aufnahme der Tätigkeit einen Antrag beim zuständigen Veterinäramt stellen. Für die Erteilung der Erlaubnis ist es zwingend erforderlich, den Nachweis der Sachkunde zu erbringen.